A. Allgemeines
A.1 Alle nachstehenden Bedingungen gelten für die Lieferungen der 0815 LUFT GmbH an Kunden in der Schweiz dem Fürstentum Liechtenstein, Österreich und Deutschland. Durch die Auftragserteilung anerkennt der Kunde ausdrücklich alle diese Bedingungen.
A.2 Abweichungen, namentlich die Übernahme von anderen allgemeinen Bedingungen die der Bestellung beigelegt sind wie etwa der SIA-Normen, kundeneigene Einkaufsbedingungen usw. sind nur rechtswirksam, wenn sie von der 0815 LUFT GmbH schriftlich bestätigt werden.
A.3 Im Übrigen gelten die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts.
B. Auftragsbestätigungen, Bestellungsänderungen, Annullierungen
Für die genauen Angaben der Lieferung ist unsere Auftragsbestätigung massgebend. Wenn innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Versand dieser kein Gegenbescheid erfolgt, sind die aufgeführten Spezifikationen verbindlich. Nicht in der Auftragsbestätigung enthaltene Materialien oder Leistungen werden separat berechnet. Bestellungsänderungen oder Annullierungen nach Ablauf der Frist von zwei Arbeitstagen gem. Ziff. B.1 gelten nur, wenn sich die 0815 LUFT GmbH schriftlich damit einverstanden erklärt und die daraus entstehenden Kosten vom Kunden getragen werden.
C. Preise
C.1 Die in den Unterlagen aufgeführten Preise können grundsätzlich jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden. Alle in irgendeiner Weise aufgeführten Preise der 0815 LUFT GmbH verstehen sich exklusiv Schweizer Mehrwertsteuer.
C.2 Für Bestellungen oder Sendungen mit einem Nettofakturenwert unter CHF 100.– wird ein Kleinmengenzuschlag von CHF 25.– erhoben. Für Bestellungen oder Sendungen mit Nettofakturenwert von CHF 100.– bis CHF 250.– wird ein Kleinmengenzuschlag von CHF 15.– erhoben.
D. Pläne, technische Unterlagen, Abbildungen und Eigenschaften
Prospekte und Kataloge sind ohne anderweitige Vereinbarungen nicht verbindlich. Angaben in technischen Unterlagen sind nur verbindlich, soweit sie ausschliesslich von der 0815 LUFT GmbH zugesichert sind.
Sämtliche technischen Unterlagen wie Zeichnungen, Beschreibungen, Abbildungen, Massskizzen, Schemata und andere Angaben sind nur annähernd massgebend; der Lieferant behält sich vor, notwendig scheinende Anpassungen vorzunehmen. Alle Rechte an Plänen und technischen Unterlagen verbleiben beim Lieferanten. Der Käufer anerkennt diese Rechte und wird diese Unterlagen Dritten nicht zugänglich machen.
E. Lieferbedingungen
E.1 Der Liefertag wird nach bester Voraussicht so genau wie möglich angegeben. Er kann jedoch nicht garantiert werden. Wird die bestellte Ware am vereinbarten Liefertag nicht angenommen, so ist die 0815 LUFT GmbH trotzdem berechtigt, die Ware an diesem Tag in Rechnung zu stellen. Über die alle möglichen Folgekosten verhandeln die Vertragsparteien um eine einvernehmlichen Lösung zu finden.
E.2 Die 0815 LUFT GmbH ist berechtigt, die Lieferung zurückzuhalten, wenn die vereinbarten Zahlungsbedingungen seitens des Kunden nicht erfüllt werden oder bei vorgängigen Zahlungen diese an diesem Tage ausstehend sind.
F. Versand-/Transportbedingungen
F.1 Die 0815 LUFT GmbH ist in der Wahl des Transportmittels und der Verpackung frei. Lieferungen erfolgen franko Baustelle ohne Ablad. Wenn die Baustelle für Lieferfahrzeuge nicht zugänglich ist, hat der Kunde rechtzeitig den Ablieferungsort zu bestimmen. Versand- und Verpackungskosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Beanstandungen wegen Transportschäden müssen sofort nach deren Entdecken durch den Kunden beim Transporteur schriftlich angebracht werden
F.2 Mehrkosten verursacht durch Sonderwünsche des Kunden betreffend Terminlieferungen, Expresslieferungen etc. werden zusätzlich verrechnet.
G. Übergang von Nutzen und Gefahr
Erfolgt der Ablad durch Personal und Einrichtungen der 0815 LUFT GmbH, gehen Nutzen und Gefahr mit dem Aufsetzen auf den Boden auf den Kunden über. Erfolgt der Ablad durch Personal und Einrichtungen des Kunden, gehen Nutzen und Gefahr mit dem Eintreffen des Transportfahrzeuges am Belieferungsort auf den Kunden über. Holt der Kunde die Ware im Werk ab oder wird die Ware mittels Frachtführer versandt, gehen Nutzen und Gefahr mit dem Abgang der Lieferung ab Werk auf den Kunden über.
H. Eigentumsvorbehalt
Der Lieferant bleibt Eigentümer seiner gesamten Lieferungen, bis er die Zahlungen gemäss Vertrag vollständig erhalten hat. Der Besteller ist verpflichtet, bei Massnahmen, die zum Schutze des Eigentums des Lieferanten erforderlich sind, mitzuwirken; insbesondere ermächtigt er den Lieferanten mit Abschluss des Vertrages, auf Kosten des Bestellers die Eintragung oder Vormerkung des Eigentumsvorbehalts in öffentlichen Registern, Büchern oder dergleichen gemäss den betreffenden Landesgesetzen vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen. Der Besteller wird die gelieferten Gegenstände auf seine Kosten während der Dauer
des Eigentumsvorbehalts instand halten und zugunsten des Lieferanten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Risiken versichern. Er wird ferner alle Massnahmen treffen, damit der Eigentumsanspruch des Lieferanten weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird.
I. Rücknahme von Waren
Es werden keine Produkte zurückgenommen.
J. Prüfung / Mängelrüge bei Abnahme der Lieferung
J.1 Der Kunde verpflichtet sich, die Waren sofort nach Erhalt zu prüfen. Waren, die nicht dem Lieferschein entsprechen oder sichtbare Mängel aufweisen, sind vom Kunden innerhalb von 7 Tagen, vom Empfang an gerechnet, schriftlich geltend zu machen (bezüglich Transportschäden siehe Ziff. F). Unterlässt der Kunde dies, gelten Lieferungen und Leistungen als angenommen. Eine nicht fristgemässe Mängelrüge führt überdies zur Verwirkung der Gewährleistungspflicht (Garantiepflicht) der 0815 LUFT GmbH.
J.3 Mängelrügen heben die Zahlungsfrist nicht auf.
K. Mängelrüge von beim Empfang der Ware nicht feststellbaren Mängeln
Durch den Empfang nicht ohne weiteres feststellbare Mängel hat der Kunde bei deren Feststellung sofort zu rügen (analoges Vorgehen wie in Ziff. J), sobald sie erkannt werden, spätestens jedoch vor Ablauf der Garantiefristen gemäss Ziff. L.
L. Gewährleistungsfristen / Dauer und Beginn
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, für ersetzte oder reparierte Teile 12 Monate und sie erlischt vorzeitig bei unsachgemässer Behandlung oder Vornahme von Reparaturen durch den Käufer oder durch Dritte, ohne Beizug des Lieferanten. Zugesicherte Eigenschaften sind nur jene, die in den Spezifikationen des Produktes als solche bezeichnet worden sind.
M. Ausschluss der Gewährleistung
M.1 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden, verursacht durch höhere Gewalt, Anlagekonzepte und Ausführungen, die nicht dem jeweils massgeblichen Stand der Technik entsprechen, ferner Nichtbeachtung der technischen Richtlinien der 0815 LUFT GmbH über Projektierung, Montage, Inbetriebsetzung, Betrieb und Wartung sowie unsachgemässe Arbeit Dritter. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind ferner Mängel, die durch nicht ausgeführte Wartung, Prüfung oder Schäden durch Wassereinwirkung entstehen. Ebenfalls von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Teile, die einem natürlichen Verschleiss unterliegen.
M.2 Zudem sind ausgeschlossen: Schäden, verursacht durch Einsatz von unsachgemässen Energieträgern (Wärme, Kälte), Korrosionsschäden, ferner Schäden, die durch unsachgemässen elektrischen Anschluss sowie ungenügende Absicherung. Wenn die Zugabe von Stoffen in der Luft auf Stahl, Kupfer oder Dichtungsmaterial aggressiv wirken können.
N. Produkthaftpflicht
Hier gelten die gesetzlichen Vorgaben.
O. Zahlungsbedingungen
O.1 Das Zahlungsziel ist 30 Tage netto ab Rechnungsdatum. Die vereinbarten Zahlungstermine sind auch dann einzuhalten, wenn nach Abgang der Lieferung ab Werk irgendwelche Verzögerungen eintreten. Es ist unzulässig, Zahlungen wegen Beanstandungen, noch nicht erteilten Gutschriften oder von 0815 LUFT GmbH nicht anerkannten Gegenforderungen zu kürzen oder zurückzubehalten. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn unwesentliche Teile fehlen, aber dadurch der Gebrauch der Lieferung nicht verunmöglicht wird oder wenn auch an der Lieferung Nacharbeiten notwendig sind. Für verspätete Zahlungen wird ein bankenüblicher Verzugszins berechnet.
O.2 Die 0815 LUFT GmbH ist ermächtigt, die Auslieferung pendenter Aufträge von der Zahlung von fälligen Forderungen abhängig zu machen oder Aufträge gar zu annullieren.
O.3 Ab einem gewissen Auftragsvolumen wird ein Drittel der Auftragssumme im Sinne einer Vorauszahlung sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung in Rechnung gestellt, sofern dies im Voraus vereinbart wurde.
P. Besondere Bestimmungen
Rohmaterialmangel, Betriebsstörungen, Streik und Fälle höherer Gewalt entbinden die 0815 LUFT GmbH für die Dauer solcher Behinderungen und deren Folgen von den eingegangenen Lieferverpflichtungen, ohne dass dem betreffenden Kunden ein Schadenersatz zusteht.
Q. Schlussbestimmungen
Der ausschliessliche Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der 0815 LUFT GmbH. Der Lieferant behält sich das Recht vor, den Käufer an dessen Sitz zu belangen.
Gültig ab 01.02.2019